Guten Tag,
Den Kontakt zu ihrer Tochter ( meine Mutter ) hat sie seit etwa 50 Jahren abgebrochen. Doch heute haben wir ein anwaltliches Schreiben bekommen, indem wir ( meine Mutter und ich )zur Bezahlung der Altenheimkosten aufgefordert werden.
Sollte meine Mutter nicht in der Lage dazu wäre , werde ich die Altenheimkosten meiner " unbekannten Oma " bezahlen müssen?
Ich danke euch für eure Rückmeldung im Voraus.
L.G
Nein , nur deine Mutter wird zur Deckung der Heimkosten herangezogen.. Dass sie keinen Kontakt zueinander haben , spielt meines Wissens keine Rolle... Aber du bist nicht dazu verpflichtet.Mindestens in gesetzlicher Sinne. Nicht..