PLZ HELP
Beiträge53Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 4, 2014
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24. Juli 2012 um 15:46
Nicht ohne meine Tochter
Beiträge19Mitglied seitMontag November 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 24, 2014
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12. Juni 2013 um 17:58
Guten Tag,
Das Problem hat eine Freundin von mir.
Es geht darum , dass sie unter Gemeinschaftsordnung verheiratet ist.
Nun will ihr Mann eine Wohnung und einen Wagen seiner Schwester verschenken.
Darf er es tun?
Vielen Dank an allen , die ihr weiterhelfen wollen.
MFG
Hallo!
Es ist seine Sache wenn er seiner Schwester was verschenken will, solange er es mit seinem eigenen Geld tut.
Sollte er was aus dem gemeinsam gesparten Geld kaufen wollen, sieht die Sache anders aus..
Bei Zuggewinngemeinschaftsordnung werden alle gekauften erworbenen Sachen im Falle einer Scheidung halbiert.
Nicht ohne meine Tochter
Beiträge19Mitglied seitMontag November 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 24, 2014 12. Juni 2013 um 17:58
unter bestimmten voraussetzungen lautet die antwort auf dein frage ja: du musst die geschenke zurueckgeben/ dazu kannst du schon mal hier einen blick werfen: http://www.recht-finanzen.de/faq/615-notbedarfseinrede-und-ruckforderung-der-schenkung