einer meiner Angestellten hat eine Scheibe zerstört. Sie ist mehrere m² groß und war sehr teuer. Er sagt es war versehentlich und dann müsste er nichts zahlen.
Ich kann mir das nicht vorstellen und hoffe jemand kann mir das bestätigen.
es gibt den "innerbetrieblichen schadensausgleich" das heißt, wenn ein angestellter im betrieb etwas zerstört, haftet er nur für vorsätzlich herbeigeführte schäden und fahrlässigkeit nur für 50%. bei leichtester fahrlässigkeit haftet er gar nicht!
sie müssten ihm also nachweisen, dass er zumindest nicht nur leicht fahrlässig gehandelt hat. eine scheibe zerstört man aber auch nicht auf diese weise, denke ich