Cassie811
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1. August 2012 um 15:10
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 2014
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2. August 2012 um 14:11
Guten Tag,
April 2012 habe ich ein Auto gekauft;Geld bezahlt und Formalitäten erledigt. Alles schön und gut.
Nun wurde ich vom ehemaligen Autoinhaber angerufen, und meinte ich soll den Wagen zurückgeben und die Kosten zurückerstattet bekommen. Denn es geht um ein problematisches geerbtes Auto.
Darf er es verlangen? Kann er mich in der Hand haben?
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 201411 2. August 2012 um 14:11
Hallo!
Solange du den bürokratischen Weg durchgegangen bist, das Kaufbetrag aus der Tasche rausgeholst hast , gehört das Auto dir . Erbprobleme sollen die Erben unter sich lösen. Es ist nicht dein Problem. Ohne deren Einverständnis hätte kein Kaufvertrag abgeschlossen sein können , daher ist es jetzt zu spät die Meinung zu ändern;