Fairer Ehevertrag

Gelöst
Markx - Geändert am 24. Januar 2019 um 06:35
 Gesperrt profil - 24. Januar 2019 um 06:40
Hallo,

meine Frau und ich sind seit 3 Jahren verheiratet.
Da sich in meinem Alltagsleben einige Sorgen aufgestaut haben und ich von Natur aus Fan von Regeln bin, allerdings viel zu wenig wirkliche Regeln in Gesellschafterverträgen und anderen aufgestellt habe, möchte ich das nun nachholen, wozu mir meine Frau auch geraten hat, da mich einige Dinge emotional sehr belasten.

Ich habe eine gutgehende Firma, in der ich ein sehr gutes Gehalt seit Jahren beziehe. Die Firma habe ich bereits vor unserer Ehe gegründet. Nachdem wir eine Tochter bekamen, habe ich mich 18 Monate um sie gekümmert, ohne Elterngeld zu beziehen, da ich ja meine Firma weiter aufbauen wollte. Meine Frau hat in dieser Zeit mit ihrer Doktorarbeit inkl. Gehalt angefangen. Nun hat sie ihren Doktortitel und möchte erstmal nicht arbeiten, vielleicht auch nie, obwohl sie sicherlich ein genau so hohes Einkommen haben würde wie ich, was okay ist, da ich genug verdiene.

Meine Frau hat ein 5-stelliges Vermögen und ich ein hohes 6-stelliges, wobei ich alles bezahle. Miete, Auto, Versicherungen, Lebenskosten etc. Ihr Geld nutzt sie nur für Klamotten und Co, was absolut okay ist und wir dies schon vor der Ehe so handhabten.

Wie leben glücklich und bei weitem nicht nach meinem Gehalt.
Wir haben getrennte Konten und kein gemeinsames, da wir das beide nicht wollen.
Ich bezahle eben alles in unserem Leben, da ich ja auch alles verdiene.


Nun zum Ehevertrag, den ich gerne aus o.g. Gründen schließen möchte:

Laut "Vertrag", den man bei einer Ehe eingeht, und falls es zur Scheidung kommt, zahlt der Besserverdienende dem anderen Partner die Hälfte inkl. fast halbes Einkommen als Unterhalt, wenn der andere Partner nie arbeiten möchte.
Das sehen wir beide als sehr unfair an und wollen deshalb einen fairen Ehevertrag schließen.

Unser Vertrag sähe so aus, dass es eine modifizierte Gütertrennung gibt. Jeder verzichtet auf das Gehalt und Vermögen, Erbschaften etc. des Anderen.
In unserem Fall verzichtet halt meine Frau auf alles. Sie behält das, was sie verdient hat, und ich das, was ich erhalten habe. Keine Ansprüche von beiden Seiten, da ich ja alles bezahle und sie sich in jeglicher Hinsicht verwirklichen kann.
Das sie aber im Falle einer Scheidung nicht mit Nichts dastehen soll, werde ich ihr jedes Jahr einen angemessenen Betrag bezahlen, ob sie nun arbeitet oder nicht.
Der soll so hoch sein, dass sie damit alles kaufen kann, was sie so mag und auch eine Altersvorsorge machen kann für den Fall, das wir uns mal scheiden lassen sollten, was ich nicht vorhabe.

Mich interessiert nun, ob dieser Vertrag fair ist. Für uns ist er es. Ich habe aber gelesen, dass es sittenwidrige Eheverträge gibt, die im Falle einer Scheidung unwirksam werden. Erachten Sie den Inhalt dieses Vertrages als "sittenwidrig"?

Wir wollen beiden diesen Vertrag so haben und werden ihn natürlich vor einem Notar] so unterschreiben, da wir beide dies als vernünftig und fair erachten.

Für Hinweise, wie dieser Vertrag fairer gestaltet werden kann, sind wir sehr dankbar.

3 Antworten

kornita.deu Beiträge 29 Mitglied seit Freitag August 3, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 21, 2012 3
Geändert am 9. Januar 2019 um 00:25
Hallo! Mit großem Interesse habe ich Ihre Frage gelesen Herr Marx und würde ihnen vorschlagen, mit einem Notar die Angelegenheit zu besprechen. Ihre Frau soll auch eine schriftliche Vereinbarung geben, dass sie Ihnen ihren Miteigentumsanteil, Darlehensforderungen und gemeinsam angeschaffte Vermögenswerte übertragt, falls es zur Scheidung kommen sollte. Der Notar muss natürlich diese Vereinbarung prüfen und beurkunden.
Gesperrt profil
24. Januar 2019 um 06:40
Hallo,

ein Ehevertrag ist allerdings ein Fall für einen Notar, um sicherzustellen, dass die gewünschten Vereinbarungen nicht sittenwidrig sind und der Vertrag damit nichtig wäre.

Gruß vom CCM-Team
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 9. Januar 2019 um 00:26
Schön guten Tag!

Sittenwidrig? Weswegen dann? Nein, auf keinen Fall.
In eurem Fall geht es um ein Ehevertrag, dessen Inhalt eure Wünschen zum Ausdruck bringt.
Ihr werdet sowieso den Ehevertrag beurkunden lassen. Dann könnt ihr eine juristische Meinung einholen. Aber meiner Meinung nach lautet die Antwort: Ein Ehevertrag ist auf keinen Fall sittenwidrig.
Naja, so einfach scheint es ja nicht zu sein, wie ich im Internet gelesen habe und unser Rechtsanwalt uns auch mitteilte. Als Beispiel kann ein Ehevertrag als sittenwidrig erachtet werden, wenn der Mann viel verdient, die Frau allerdings nichts und sich um Haushalt sowie Kinder über Jahre kümmert, sie aber einen Ehevertrag abschließen, in dem die Frau nichts bekommt, obwohl sie wegen der Kinder, Haushalt etc. ihre Karriere opferte.
So ein Vertrag kann sehr schnell bei einer Scheidung vor Gericht als sittenwidrig erachtet werden und dann vom Gericht komplett aufgehoben werden, d.h. der Vertrag ist dann KOMPLETT unwirksam.

Bei meiner Frau und mir liegt eben genau so ein Verhältnis vor. Sie hat trotz bestem Studium und Karriereaussichten vor, zu Haus zu bleiben und das Leben zu genießen. Unsere Kinder gehen in eine Kita und müssen nicht betreut werden.
Aber in unserem Fall braucht meine Freu nicht zu Hause zu bleiben und auf eine berufliche Karriere zu verzichten, sondern sie möchte es und will sich privat verwirklichen.