ich möchte mir gern ein Häuschen in Spanien kaufen (vlt auf Mallorca). Ich frage mich nach welchem Recht ich denn einen solchen Vertrag abschließen kann/muss wenn der Verkäufer Spanier ist.
bei der rechtswahl ist man meistens frei. wenn sie also mit dem verkäufer vereinbaren, dass auf den kaufvertrag deutsches recht anwendbar sein soll, dann geht das. bei immobilien ist aber sehr häufig zu beachten, dass diese an sich dem land unterliegen in dem sie stehen (bin mir bei spanien jetzt nicht sicher).
dann müssten zusätzlich die zwingenden normen des spanischen rechts berücksichtigt und eingehalten werden
vielleicht fragen sie bei einer deutsch-spanischen kanzlei noch einmal nach. dann haben sie sicherheit und werden nicht viel bezahlen müssen.