I LOVE JAPAN
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31. August 2012 um 14:44
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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3. September 2012 um 15:54
Guten Tag,
Darf ich als Doppel -staatsbürgerlicher Bürger nach Japan auswandern und arbeiten : also meine Existenz gründen , ohne meine Persos zu riskieren?
Ich bin deutsch- tunesischer.
Ich danke allen , die sich zurückmelden wollen.
MFG
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 3. September 2012 um 15:54
Hallo!
Ich kann nur in Bezug aufs deutsches Rechtssystem was dazu sagen. Was das tunesische Gesetz /japanische angeht , weiß ich leider nicht Bescheid;
Wenn du sowieso staatsbürgerlich bist , wirst du keine dritte Staatsbürgerschaft erwerben dürfen. Wenn du dich nur in Japan aufhalten willst , wirst du ein Arbeit/ Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Wie bei jedem Ausländer im Ausland.