Meine Mutter hat zwei Wohnungen in Paris/ Frankreich.( sie ist halb Französin) Sie hat vor , sie zu verkaufen und neu in Deutschland zu erwerben.
Im Erbschaftsfall werde ich eine Erbin nach deutschem oder nach französischem Erbschaftsgesetz werden?
Danke euch fürs Lesen.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 5. September 2012 um 17:02
Hallo! Wenn die Eigentümer nach deutschem Kaufgesetz gekauft werden , wirst du nach deutschem Erbschaftsgesetz erben.... Es sei denn , deine Mutter wird einen Anwalt mit internationalem Kaufrecht mit der Verfassung der Kaufvertragen beauftragen.
6. September 2012 um 18:28