Michael
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6. September 2012 um 17:39
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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7. September 2012 um 16:52
Guten Tag,
Ich möchte mit meinem Freund eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen.Aus einer alten Ehe hat er 03 Kinder , deren Sorgerecht er hat. Da wir nicht in der Lage sind ,ein Kind zu erzeugen , wollen wir ein Kind adoptieren.
Erste Frage: Macht es einen Unterschied bei der Steuerfrage?
Zweite Frage: Welche Steuerklasse bekommt man , wenn man eingetragener Lebensgemeinschaft eingegangen ist?
Danke an allen , die sich zurückmelden wollen.
Lieben Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 7. September 2012 um 16:52
Hallo!
So viel ich weiß , sind die Lebenspartner steuerrechtlich schlechter behandelt als die Ehepaare . Aus gesetzlicher Hinsicht steht ihnen weder Ehegattensplitting noch Steuerklassenwahlrecht.
Es ist keine Schande, nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen