Guten Tag,
Via Zufall habe ich entdeckt , dass ich bei einer Demonstration in Köln mit photographiert wurde und dass mein Foto in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde.
Bisschen geschockt bin ich schon . Spricht man nicht vom Fotorecht in dem Falle ?
Vielen Dank , dass ich auf euch zählen kann.
MFG
Taube
Beiträge108Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 9, 20142 12. September 2012 um 15:15
Hallo!
Also gilt das Fotorecht nicht , wie diejenigen auf einer öffentlichen Veranstaltung ... Denn Demonstranten - in dem Falle - werden nur per Zufall photographiert...Und sie haben ja keine Pose angenommen..Meiner Meinung.
Hallo Taube!
Via Zufall hin oder her, aber man muss dem Fotorecht anhalten und Fotos fremder Leute in Zeitungen /Zeitschriften oder wie auch immer publik machen . Das vereinbart sich nicht mit dem deutschen Grundgesetz.
17. September 2012 um 18:15
Via Zufall hin oder her, aber man muss dem Fotorecht anhalten und Fotos fremder Leute in Zeitungen /Zeitschriften oder wie auch immer publik machen . Das vereinbart sich nicht mit dem deutschen Grundgesetz.