Körperteil im Cam photographiert

adam - 11. September 2012 um 15:50
VIVA.RUSSLAND Beiträge 50 Mitglied seit Freitag Juni 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 12. September 2012 um 15:27
Guten Tag,
ich war auf eine Homepage , wo ich ein Körperteil ( die linke Seite ) im Cam photographieren sollte ..Nun wurde ich von einer Person angeschrieben und verlangte 1000 Euros , sonst würde sie dieses Video ins Netz stellen wollen.
Was soll ich denn tun? So viel habe ich nicht aber meine Herzkranke Mutter wird den Schock nicht ertragen können....

2 Antworten

Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 6
12. September 2012 um 15:23
Körperteil ??die linke Seite ?im Cam photographieren sollte??? Big u' re pardon....
VIVA.RUSSLAND Beiträge 50 Mitglied seit Freitag Juni 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 4
12. September 2012 um 15:27
An deiner Stelle würde ich keine Sorgen machen..Keinerlei sogar... Denn Erpressung ist strafbar.
Lies mal dies hier:
§ 144 Erpressung
(1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§ 145 Schwere Erpressung
(1) Wer eine Erpressung begeht, indem er

1. mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder

2. den Genötigten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung

1. gewerbsmäßig begeht oder

2. gegen dieselbe Person längere Zeit hindurch fortsetzt.

(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat einen Selbstmord oder Selbstmordversuch des Genötigten oder eines anderen zur Folge hat, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet


(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.