meine Mieter wohnen jetzt seit knapp einem Jahr in der Wohnung und ich habe herausgefunden, dass sie ein wenige Wochen altes Baby zusammen haben. Das bedeutet, dass die Frau während der Besichtigung bereits schwanger gewesen sein muss. Ich möchte keinen Kinderlärm, daher möchte ich wissen ob dich den Vertrag außerordentlich kündigen kann.
abgesehen davon, dass mir ihre einstellung zutiefst zuwider ist, weil sie absolut familienfeindlich ist, möchte ich sie auf folgende rechtliche fakten aufmerksam machen:
es ist privatsache von leuten, wenn sie ein kind bekommen. es geht weder den vermieter noch den arbeitgeber oder sonstjemanden etwas an, ob man schwanger werden möchte, es bereits ist oder nicht werden kann.
sofern die wohnung mit dem kleinkind nicht unzumutbar überbelegt ist, können sie denen gar nichts. sie musste keine auskunft darüber geben, ob sie schwanger war oder nicht.