Guten Tag,
Muss man das Ende vom Erbschaftsprozess abwarten , das Haus betreten zu dürfen?Es geht um eine Wohnung , welche 05 Geschwister zusammen geerbt haben.
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 20148 19. September 2012 um 17:15
Hallo !!! Es kommt darauf an ,was du genau mit " dem Haus betreten meinst" .... meinst du die Türschwelle oder mit den Sachen drinnen was anfangen oder dort wohnen ???
Sollte der Prozess noch nicht zu Ende gegangen sein , darf man nichts mit dem Haus anfangen... Weder das Haus noch seine Gegenstände dürfen verkauft werden..
Ehrlich gesagt haben wir jetzt ( 2 von 04 Erben ) ein Problem damit , eine günstiges Miethaus zu finden. Deswegen spielen wir mit dem Gedanken , in meinen Elternhaus einzuziehen, bis wir was günstiges gefunden haben.Aber es geht um ein Erbhaus und der Prozess ist noch nicht zu Ende(((