Vanessa
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18. September 2012 um 18:00
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 2014
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20. September 2012 um 15:58
Guten Tag,
Ich bin halb- Französin. Mein Vater deutsch.Den französischen Perso habe ich. Doch möchte ich ihn für meine vierjährige Tochter beantragen. Ihr Vater.Mein damaliger Freund ist aus Ukraine.
Was meint ihr dazu , kann er dagegen werden und meinen Antrag zu Nichte machen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 19. September 2012 um 16:15
Hallo!
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast (ihr wart nicht verheiratet) brauchst du seine Genehmigung dazu nicht... Du musst dich nur mit den französischen Behörden in Verbindung setzen..
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 20146 20. September 2012 um 15:58
Abgesehen von der Sache des Sorgerechtes musst du die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgschaft beantragen.Sonst wird ihr den deutshen Perso abgezogen.