ich habe meine Kündigung zum 31.12.2012 eingereicht. Zwar hat mein Chef sie akzeptiert , aber er will , dass ich meinen ganzen Urlaub nehme indem ich weniger arbeiten werde ( keine Überstunden und sw). Ich will aber den Urlaub ausbezahlt bekommen. Habe ich das Recht NEIN zu sagen?
Danke für eure Aufklärung.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 21. September 2012 um 17:03
Hi!
Ich zitiere aus der Wikipedia:" Der gesetzliche Mindesturlaub muss als Freizeit genommen werden und darf nicht ausbezahlt werden. Das ergibt sich aus § 8 BUrlG, der entgeltliche Erwerbstätigkeit während des Urlaubs verbietet und aus dem Umkehrschluss von § 7 BUrlG Satz 4, der eine Ausbezahlung bei Beschäftigungsende vorsieht. Der den gesetzlichen Mindesturlaub überschreitende darüber hinaus gewährte Urlaub darf dahingegen auch ausbezahlt werden". Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
25. September 2012 um 17:22