gibt es dich ?
-
Geändert am 30. Januar 2019 um 04:03
Gesperrt profil -
30. Januar 2019 um 04:29
Guten Tag,
darf ein Paar heiraten und getrennt wohnen? Ein Kind ist im Spiel. Wenn ja, wie ist das mit Steuern? Kann man eine gemeinsame Veranlagung wählen?
Vielen Dank an alle, die sich melden wollen.
ein verheiratetes Paar muss nicht zusammenwohnen und kann trotzdem zusammen veranlagt werden. Dazu gibt es inzwischen ein entsprechendes Urteil vom Finanzgericht Münster (Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 7 K 2441/15 E).
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 30. Januar 2019 um 04:20
Hallo!
Ja, ihr könnt heiraten und getrennt wohnen. Es gibt keinen Zwang zusammenzuleben. Aber eine gemeinsame Veranlagung darf ein verheiratetes Paar nur abgeben, wenn es unter einem Dach lebt, nicht getrennt.
Es geht darum, dass wir uns lieben, aber wir legen großen Wert auf unsere Freiheit. Wir sind es einfach gewohnt, jeder für sich zu leben.
Wie sicher bist du dir mit der Sache der gemeinsamen Veranlagung? Man kann ja nie nachweisen, dass wir getrennt leben, oder? Von mir aus kann ich in eine andere Stadt ziehen. Ich bin sowieso selbständig. Was meinst du denn?