Guten Tag,
ich bekomme 450 Euro als ALG sowie 184 € als Kindergeld... Doch müsste ich zusätzlich einen Unterhalt für mein Kind kriegen, welchen mein Ex Mann mir es verweigert... Wenn ich jetzt den rechtlich verfolgen würde , wäre ich dazu gezwungen den Anwalt zu bezahlen oder werde ich Anspruch auf gerichtliche Staatshilfe erheben dürfen?
Fuer eventuelle Antworten bedanke ich mich schon mal.
Lieben Gruß
Wenn du schon Arbeitslosengeld beziehen musst du eine gerichtliche Kostenhilfe beantragen und bekommen müssen. Du musst nur die richtigen Nachweisen vorlegen und es wird schon.Aber es ist niemals garantiert , dass du das Verfahren gewinnen wirst. Das steht schon mal fest.
Viel Glück)))))