Stella.A
Beiträge1Mitglied seitDienstag September 25, 2012StatusMitgliedZuletzt online:September 25, 2012
-
25. September 2012 um 13:56
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
-
26. September 2012 um 16:23
Hallo zusammen! Ihr könnt euch BESTIMMT nicht mehr an meine Nachricht erinnern. Aber ich bin diejenige , die das folgende Problem geschrieben hat : https://www.recht-finanzen.de/forum/affich-27505-brauchen-sie-meinen-leichnam-sie-zu-verhaften Jetzt war es so weit...
Die ehemalige Mieterin meiner Wohnung hat sich zwei Banditen bestellt und wollten mich ermorden... Via Zufall hat ein Passant meine Hilfsschreien gehört und konnte mir vor todsicherem Tod retten.. Ich habe es geschafft , die Maske meiner Angreiferin zu entfernen und sie zu identifizierten . Leider war sie uns entgangen , bevor die Polizei da ist...
Was kann ich denn unternehmen? Die Sache ist paar Stunden alt und ich bin immer noch schockiert..
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 26. September 2012 um 16:23
Hallo Stella.A !
"(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft".
Zur Sache vom versuchtem Totschlag beträgt die Strafe mindestens fünf Jahre nach § 212 Abs. Kann es aber mit nach Abs. 2 2der Vorschrift auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe gerechnet werden... Das hat ein Richter zu entscheiden...