lili6294
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26. September 2012 um 18:06
faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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13. Juni 2013 um 11:20
Guten Tag,
Ich gebe meinem 21 jährigen Kind einen monatlichen Unterhalt .Seit der Scheidung halt. Seitdem er 15 Jahre alt ist. Er verdient jetzt mehr als der Unterhalt selber. Er arbeitet 05 mal die Woche, obwohl er bald sein Studium abschließen müssen/sollen.
Werde ich den Unterhalt einstellen dürfen??
Im Scheidungsurteil steht nur , dass ich ihm bis zum Volljährigkeitsalter den Unterhalt bezahlen muss...
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 201411 27. September 2012 um 10:31
Hallo!
Ja ; normalerweise müssten die Eltern für deren Kinder finanziell helfen , bis sie volljährig werden.Doch im Falle ihres Sohnes müssen Sie ihm weiterhin bezahlen , weil er in der Ausbildungszeit ist. Doch können Sie das Urteil beziehungsweise die Höhe des Unterhaltes neu revidieren lassen. Ich würde sagen , wenden Sie sich ans Jugendamt und beantragen die Änderung der Unterhalssumme..