HOPPE
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1. Oktober 2012 um 16:43
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 2013
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2. Oktober 2012 um 17:19
Guten Tag,
Auf mich wurde ein Mordversuch verübt. Der Verbrecher wurde zum Glück gefasst... Es geht hierbei um meinen Ex-Freund... Wird er jetzt in den Knast landen , damit ich endlich meine Ruhe haben werde...
Vorbestraft ist er schon.
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 20136 2. Oktober 2012 um 17:19
Hallo!
Ich zitiere aus dem Südwest Presse: "Das Strafgesetzbuch sieht für Mord (§ 211) und Mordversuch eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Paragraph 23 besagt, dass der Mordversuch milder bestraft werden kann als die vollendete Tat und verweist auf § 49 Absatz 1. Dort ist festgelegt, dass bei vorhandenen Milderungsgründen eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren verhängt werden kann".
Ich hoffe , ihm wird eine angemessene Strafe verhängt.Von mir aus die Todesstrafe.