naja
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12. Oktober 2012 um 16:45
dina .T
Beiträge28Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:August 29, 2013
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16. Oktober 2012 um 12:23
Guten Tag,
kurz davor bevor der Scheidungsprozess zu Ende war , ist meine Mutter von uns gegangen. Kurz darauf hat mein Vater neu geheiratet und auch ein Kind gekriegt... Jetzt liegt mein Vater selbst im Sterben und wir wüssten gerne , wem die Wohnung angehören wird... Mein Bruder und ich sind die leiblichen Kinder unserer Eltern.... Die echten Inhaber der Wohnung....
Danke für eure Hilfe im Vorfeld;
dina .T
Beiträge28Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:August 29, 20133 16. Oktober 2012 um 12:23
Hallo!
Laut der gesetzlichen Erbfolge gelten die Ehefrau und natürlich die Abkömmlinge des Erblassers( ihr: dein Bruder und du) als die gesetzlichen Erben des Erblassers solange es kein Testament vorliegt.Wenn du deine Stiefgeschwister mit deiner Frage meinst , werden sie meiner Meinung nach von der Erbe ausgeschlossen ( solltest es natürlich kein Testament/ Erbvertrag geben)