sabarni
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17. Oktober 2012 um 12:05
KILLING ME SOFTLY
Beiträge62Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 2, 2014
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18. Oktober 2012 um 17:11
Guten Tag,
Ich bin geschiedener Mann .Meine Ex hat das Sorgerecht meiner Kinder. Ich das Bleiberecht ( an den Wochenenden / Ferien).... Nun habe ich von den Kindern erfahren , dass ihre nie verheiratete Tante denen finanziell unterstützt indem sie ihnen Geld in der Hand gibt und Sparbankkonten eröffnet... Nun lautet die Frage , ob ich denen aufgrund dessen den Unterhalt kürzen darf?
Danke für eure Hilfe.
L.G
KILLING ME SOFTLY
Beiträge62Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 2, 20145 18. Oktober 2012 um 17:11
Hallo!
Auf wessen Namen laufen die Sparbücher? Auf Kidnamen oder auf den der Tante ? Icg glaube nicht , dass du so einfach den U; kürzen kannst... Es muss plausible Gründen geben , den Antrag beim Jugendamt einzureichen. Aber solange sie minderjährig / in der Ausbildungszeit sind musst du denen den Unterhalt bezahlen.