Guten Tag,
meine erste Krankmeldung war von 28.06.12 bis 10.10.2012 gültig. Da mein Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat, habe ich eine neue Krankmeldung parat.
Jetzt möchte ich gerne wissen, wie lange die Karenzzeit dauert (wenn es sie geben sollte)?
Ich danke allen, die mir helfen wollen.
MfG
die Karenzzeit sind die ersten drei Kalendertage einer Arbeitsunfähigkeit, in denen der Arbeitnehmer seine Krankheit dem Arbeitgeber melden, aber nicht unbedingt mit einem ärztlichen Attest belegen muss.
Für die Vorlage einer Folgebescheinigung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz keine Frist genannt. Wenn eine zweite Arbeitsunfähigkeit folgt, gilt deshalb die Nachweispflicht erneut nach drei Kalendertagen, also praktisch eine zweite Karenzzeit. Das heißt, wenn die zweite Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, muss wieder ein Attest vorgelegt werden.
Allerdings kann der Arbeitgeber unter Umständen darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer eine Krankheit schon am ersten Tag mit einem Attest belegt.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 9. Januar 2019 um 04:48
Hallo!
Was meinst du genau mit Karenzzeit? Wartezeit, Sperrzeit?
Wartezeit: Die Bearbeitung der Unterlagen hängt immer von den Behörden ab. Doch beträgt sie normalerweise 4 bis 6 Wochen.
Sperrzeit wird es nicht geben, solange die Krankmeldungen auf deren Richtigkeit überprüft worden sind. Eine Sperrzeit gibt es bei Betrugsfällen.