Abrissverfügung

B.R.1971 - 22. November 2010 um 19:22
 guard - 22. November 2010 um 19:38
Guten Tag,

ich bin Erbe des Hauses meines Vaters. Er hatte kurz vor seinem Tode noch eine Garage bauen lassen. Allerdings ohne Baugenehmigung. Nun habe ich eine Abrissverfügung für die Garage gefunden.

Gilt diese noch? Schließlich wurde sie meinem Vater gegenüber ausgesprochen. Ich möchte das Haus (mit Garage) nur ohne viele Scherereien veräußern.


Danke

1 Antwort

Guten Abend,

die Abrissverfügung bezieht sich auf die Garage und nicht auf eine bestimmte Person, die gerade Eigentümer ist.

Sie treten als Erbe in alle Rechten und Pflichten Ihres Vaters ein. Also müssen Sie auch eine solche Verfügung gegen sich gelten lassen.

Einem etwaigen Kaufinteressenten dürfen Sie diese Information auch nicht vorenthalten.