LEDICH
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19. Oktober 2012 um 15:34
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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22. Oktober 2012 um 15:21
Guten Tag,
ich bin mit meiner neuen Freundin zusammengezogen. Sie hat 02 Kinder aus einer alten Beziehung. Ich habe eine Wohnung unter meinem NAMEN laufend. Ich habe sie verrebt.... Sollte ich meine Freundin geheiratet haben , werden ihre Kinder ein Teil von meiner Wohnung beanspruchen dürfen?
PS; ich bin ledig und vaterlos.
Danke.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 22. Oktober 2012 um 15:21
Hallo!
Es kommt auf viele Faktoren an , ob die Kinder deiner Freundin erben werden dürfen.
1) Ob und unter welche Ordnung ihr heiraten würdet? Ob es einen Ehevertrag im Spiel ist?Ob du vorhast , die Kinder - nach der Heirat- zu adoptieren? Ob es nach dem Heirat ein Testament verfasst wird?
Ohne solche Details , kann man nichts dazu sagen... Was willst du eigentlich tun? Sie zu deinen Erben zu machen?