Sie können die Reparaturwerkstatt dafür haftbar machen. Entweder geben Sie das Auto erneut in Reparatur zu dieser Werkstatt oder Sie gehen in eine andere Werkstatt und lassen sich die Rechnung (und etwaige Mietwagenkosten abzüglich ersparter Aufwendungen) erstatten.
Falls nicht bezahlt wird, können Sie (nach Mahnungen) Klage erheben.