AYDA
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23. Oktober 2012 um 15:58
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 2014
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24. Oktober 2012 um 15:34
Guten Tag,
meine Mutter hat ihren Enkelkinder ( die Kinder meiner Schwester ) die Wohnung testamentarisch verschenkt. Das Testament hat sie bei einem Notar aufbewahrt. Ich habe mich schlau gemacht und habe erfahren , dass mir die Hälfte der Wohnung zusteht. Die Frage lautet jetzt , ob ich dem Tod meiner Mutter abwarten muss , mein Teil bekommen zu dürfen?
Danke für euren Antworten im Voraus.
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 201411 24. Oktober 2012 um 15:34
Hi Ayda!
Wenn deine Mutter dich aus ihrer Vermögen ausschließen möchtest, wirst du nur dein Pflichtteil bekommen dürfen... Denn " ENTERBEN" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht
( es sei , denn es liegen Gründe , dir dein Pflichtteil entziehen zu lassen).
Nun zu deiner letzten Frage, muss ich dir sagen , dass man nur im Todesfall erben kann...In der Lebenszeit des Einen bekommt man was verschenkt))))