Hat sie das Recht dazu , einen Widerspruch einzulegen?

Gelöst
BigBoss1982 Beiträge 200 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 14, 2014 - 1. November 2012 um 16:12
KILLING ME SOFTLY Beiträge 62 Mitglied seit Freitag April 13, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 2, 2014 - 2. November 2012 um 16:42
Guten Tag,

Es geht um eine Bekannte...
Gestern hat sie den Unterhaltsurteilsbescheid gekriegt , das besagt , dass der Vater des Kindes einen monatlichen Beitrag in Höhe von 150 Euro zu überweisen hat. Doch findet sie diese Summe richtig niedrig. Denn ihr Kind ist meistens krank und mit 250 E wird sie sie nicht gut unterhalten können...
Hat sie das Recht dazu , einen Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank an allen , die sich zurück melden wollen.
MFG

1 Antwort

KILLING ME SOFTLY Beiträge 62 Mitglied seit Freitag April 13, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 2, 2014 5
2. November 2012 um 16:42
Aber natürlich kann sie einen Widerspruch einlegen , aber nichts ist garantiert...Bei der Rechnung des Unterhaltes werden viele Faktoren in Acht genommen: Einkommen des Elternteils , Ausgaben , Schulden , Eigene Kosten... Es ist auch keine Schande , wenn die Mutter versucht , auf ihren eigenen Beinen zu stehen , indem sie einen Job findet))))))