Einkommensteuererklärung für einen Verstorbenen

Gelöst
hannekanne - Geändert am 14. Dezember 2018 um 06:29
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 5. November 2012 um 14:56
Guten Tag,

mein Vater ist im Juni 2011 verstorben und wurde nun aufgefordert, für 2010 die Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt meint, dass dann die Angehörigen diese Erklärung machen sollen. Ich denke aber, dass sich das erledigt hat, da die Merkmale für eine Veranlagung nicht vorliegen. Müssen wir die Erklärung erstellen?
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2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 14. Dezember 2018 um 06:30
Hallo hannekanne!

Als Angehörige ersten Grades bist du auf jeden Fall dazu verpflichtet, die Einkommensteuererklärung für deinen Vater anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Es sei denn, alle Erben würden - und ich meine ALLE - würde das Erbe ausschlagen.


Hab erfahren, dass wenn die Merkmale für die Steuerpflicht nicht mehr vorliegen, sich das ganze erledigt hat ... (?)
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 14. Dezember 2018 um 06:31
hmmmmm, dann bin ich - ehrlich gesagt - überfragt, ich kann natürlich falsch liegen.
Könntest du nebenbei deine Frage mit einer Auskunft bereichern? War dein verstorbener Vater in Deutschland ansässig? War er berufstätig?
Hallo Janine, mein Vater war Rentner und lebte in Deutschland. Es wäre schön wenn kkosi recht hätte. Aber ich weiß es halt nicht.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
5. November 2012 um 14:56
RE:
Wenn dein verstorbene Vater Rentner und ansässig in Deutschland war , gälte er - meiner Meinung nach- als steuerpflichtige Person... Mit wenigen Ausnahmen sind Rentner von der Steuerzahlung verschont... Sollte dein Vater kein Zusatzbrot verdient haben (- abgesehen von seinen Rentenbeigrate ) mit maximal 7 664 Euro im Jahr auskommen , und , müsste er keine Steuer zahlen , somit wärst du auch von der Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit...
Es wäre natürlich schöner und viel gemütlicher für dich , wenn kkosi Recht hätte , aber ich mag es nicht zu behaupten und von meiner Infos bin ich ziemlich sicher .... Am bestens rufst du kurz beim Finanzamt an und lass dir ein amtliches Info holen und schließe alle Lücken///Mit den Behörden soll sich niemand kein Spiel erlauben.
PS: Lass uns bitte wissen , wie die Sache verlaufen ist... Man lernt nie aus...))))
Evidence. DE Beiträge 30 Mitglied seit Mittwoch Oktober 24, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 27, 2014 3
5. November 2012 um 13:22
Hallo zusammen !
ich hoffe , es wäre für euch in Ordnung , wenn ich meine Frage hier reinschreibe.... Es geht darum , dass ich als einziges Kind meiner Eltern die Einkommenssteuerklärung machen muss... Deswegen habe ich damit angefangen , die Abgaben/ Einnahmebescheinigungen zu sammeln... Nun hätte ich euch gefragt , ob ich deren Beerdigungskosten mit einfügen soll, und wo ich genau unterschreiben soll? Muss ich denn eingeben , dass ich - DIE EINZIGE TOCHTER/ ERBIN - und nicht die direkten Betroffenen die Erklärung ausgefüllt habe?
Es tut mir echt Leid , wenn ich euch so viele Fragen stellen muss ,aber ich bin echt überfragt und Kohle habe ich auch nicht einen Steuerberater in Erwägung zu ziehen...
Vielen Dank für eure Hilfe...