Schort
Beiträge47Mitglied seitMittwoch Oktober 31, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 18, 2014
-
5. November 2012 um 16:44
Schort
Beiträge47Mitglied seitMittwoch Oktober 31, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 18, 2014
-
21. April 2014 um 18:04
Guten Tag,
Wird ein Mietvertrag beim Todesfall aufgelöst oder muss ein Familienmitglied der verstorbenen Person kündigen?
Ich hoffe , ihr habt eine Antwort für mich parat..
Danke.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 6. November 2012 um 16:17
Der Mietvertrag einer Wohnung wird ja nicht automatisch aufgelöst ... Die Angehörige der verstorbenen Mieter müssen der Hausverwaltung eine Streburkunde vorlegen und den Vertrag kündigen lassen...
Schort
Beiträge47Mitglied seitMittwoch Oktober 31, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 18, 20146 21. April 2014 um 18:04
danke janine 01 fuer die schnelle Antwort. Mir ist doch nicht klar , heißt es dass die Erben über ein Sonderkündigungsrecht verfügen oder muss die Wohnung 03 Monate vor der Wohnungsräumung eingereicht werden? Unter" normalen" Umständen ist es wohl klar ein Mietkündigungsschreiben einzureichen, aber was zieht der der Mietvertrag nach Todesfall mit sich? Oder hat der Vermieter dazu Recht Zwangsräumung in die Wege zu leiten? Danke nochmal für die Antwort.