Bernd.R.
-
23. November 2010 um 10:52
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
-
23. November 2010 um 11:12
Guten Tag,
wir sind nicht gerade glücklich mit unserem Vermieter, aber diesmal ist er zu weit gegangen. Als wir aus dem Urlaub zurückgekommen sind, meine Frau mein Sohn und ich, da passte der Schlüssel nicht mehr
Ich habe dann mitten in der Nacht einen Schlüsseldienst rufen müssen, Sie können sich sicher vorstellen wie schwierig das ist und was der dann verlangt.
Ich möchte den Schaden ersetzt haben, aber mein Vermieter weigert sich.
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 23. November 2010 um 11:12
sofern sie einen gültigen mietvertrag habe oder, juristisch ausgedrückt, ein recht zum besitz de rwohnung gegenüber dem vermieter, dann können sie die schlüsseldienstkosten auf alle fälle ersezt verlangen (mahnen und dann einklagen). falls darüber hinaus schäden entstanden sein sollten ggf auch diese. das müssten sie mir noch einmal schildern