soßenpulver
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21. November 2012 um 12:23
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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22. November 2012 um 11:05
Guten Tag,
es geht um eine Handwerkerangelegenheit.
wir sind mit der Ausführung der arbeit/abrechnung nicht einverstanden und sind schon beim anwalt.Klage wurde erhoben.
Wenns zum gerichtstermin kommen sollte und ein Gutachter geschickt wird..... wer muss den bezahlen ???
ich denke wir bekommen recht und haben eine Rechtschutzversicherung!!!
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 21. November 2012 um 15:04
Hallo Soßenpulver!
Ich denke mal , es kommt auf den angebotenen Versicherungsschutz an... Anderes ausgedrückt , ob eure Rechtsversicherung Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht abdeckt...
Dass ihr Ansichtserfolg habt lässt mich davon ausgehen , dass die Versicherung die Gutachter-kosten übernehmen wird...Lesen Sie mal die AGB , sonst müssen Sie ein amtliches Info holen.
Die schlimmsten Fehler werden gemacht, in der Absicht, einen begangenen Fehler wieder gutzumachen.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 22. November 2012 um 11:05
Guten Tag soßenpulver!!!
Das ist doch klar.... Sollte die Partei , die den Prozess anstrengte , verlieren müsste die Gerichtskosten (gegebenenfalls die Gutachter-kosten) übernehmen müssen. Je nach Streitsache müsste die besagte Partei auch mit Entschädigungskosten ( an die Gegenpartei) rechnen.