Unterhaltspflichtig bei geringem einkommen aber eigenem haus ?
mira-lina
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23. November 2012 um 20:37
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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26. November 2012 um 09:29
Guten Tag,
meine zwei kinder haben bis vor kurzem noch ei meinem exmann und seiner neuen frau gelebt ,da er aber mit denn kinder nicht mehr klarkommt und sie lieber bei mir und meinem partner leben wollten hat er nun entschlossen die kinder innerhalb von zwei wochen zu uns zu bringen und beschlossen das sie nun bei uns wohnen sollten . jetzt ergiebt sich leider folgendes problem ,meinn freund und ich befinden uns zur zeit beide in einer ausbildung ( jeweils erstausbildung) da ist es finanziell und zeitlich natürlich schwer mit zwei kinndern (10 und 6 jahre) . das eigentliche probblem ist aber das der vater der kinder sowie seine neue frau sich nicht in der lage sehen unterhalt zu zahlen ( beide eigentümer eines gemeinsamen hauses ) da sie jetzt da die kinder nicht mehr bei ihnen wohnen gerne weiterbildungen und neuausbildungen machen möchten (beide sind seit jahren ausgebildete altenpfleger und arbeiten auch schon einige jahre ihn ihrem beruf . sie könnten beide ohne weiteres vollzeit in ihrem beruf arbeiten , wollen dies aber nicht und haben ,meinen freund und mich nur auf unterhaltsvorschuß hingewiesen . in wie weit habenn meine kinnder nun anspruch auf unterhalt von ihrem vater ? er selbst sieht sich nicht im stande unterhalt zu zahlen .
liebe grüße yvonne
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Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 26. November 2012 um 09:29
Hi Yvonnes!
An deiner Stelle würde ich mir keinerlei Gedanken darüber machen...Ich würde einfach das Jugendamt einschalten und den Unterhalt gerichtlich anfordern... Ich nehme an, es geht aus dem Scheidung/Unterhaltsurteil hervor , dass er zur Zahlung verpflichtet ist. Dass er sich zahlungsunfähig sieht , spielt keinerlei Rolle. Jeder Familienrichter wird ihm sagen :er soll einfach mehr verdienen...
Ein Blick ins Unterhaltsvorschussgesetz würde mir Recht geben.
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