Getrennt oder zusammenveranlagt

Gelöst
Elene - 28. November 2012 um 21:46
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 30. November 2012 um 17:21
Guten Tag,

ich hätte eine Frage und zwar mein Mann ist verschuldet und wenn wir zusammenveranlagt heiraten, welche Wirkungen kann das für mich haben? Danke für die Antwort!

Viele Grüße
Elene

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
29. November 2012 um 09:37
Guten Morgen!
Wenn ihr euch für die Zusammenveranlagung entscheiden würdet , werdet ihr Gem.§§ 44 als Gesamtschuldner angesehen .Somit wirst du Hälfte der Schulden deines( zukünftigen ) Mannes zahlen müssen. Daher rate ich dir beim Finanzamt eine Aufteilung der Steuerschulden zu beantragen ,beziehungsweise vom § 268 Nutzen zu ziehen und die Aufteilung der Gesamtschuld §§ 268 ff. AO bei eurem Wohnsitz zu beantragen... Sonst warum schwer , wenn es einfach geht , wie man es auf gutes Deutsch sagt?XXXXXXXDDDD
Tipp: schauen Sie um: https://www.recht-finanzen.de/contents/1238-getrenntveranlagung-oder-zusammenveranlagung-bei-ehegatten

Einfach eine getrennte Veranlagung und dat wat^^^^^^^^
Die schlimmsten Fehler werden gemacht, in der Absicht, einen begangenen Fehler wieder gutzumachen.
Vielen Dank für Ihre Antwort :)
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
30. November 2012 um 09:08
Gerne, danke dass Sie Ihr Problem als gelöst markiert haben.
Hallo Janine,

ja schön dass ich meine Frage hier gestellt habe. Ich weiß schon Bescheid, aber meine Freundin hat dieses Problem. Ihr Mann ist Insolvenz und leider sie haben zusammen Veranlagung. Er hat Lohnsteuerkarte 3 und sie 5. Sie arbeitet auch und sie kann gar keine Steuerabzüge zurückbekommen. Sie hat ja wegen der LK-5 sehr viele Abzüge. Er sagt, man kann Steuer nicht zurückbekommen, weil er Insolvenz ist. Stimmt das? Aber er hat selber Steuererklärung gemacht auch mit ihren Unterlagen und er meinte das ist nur für den Rechtsanwalt, der sich um seine Finanzen/Insolvenz Kümmert. Aber das Geld von Steuer kann man nicht zurückbekommen. Ich weiß nicht, aber klingt alles sehr komisch. Ich würde mich sehr auf Ihre Antwort freuen. Und noch kann sie jetzt auch wechseln und getrennte Veranlagung machen?
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
30. November 2012 um 17:21
Hallo!
Es mag sein , dass es komisch klingeln mag , aber es stimmt .... Umsatzsteuer können in Folge einer Insolvenz zurückgefordert werden ( das unterliegt § 17 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes))))
Was den Wechsel zur Getrenntveranlagung aneght , ist es zu befürchten, dass das FA den Wunsch auf Wechsel rechtsmissbräuchlich , da die Einkommensteuernachzahlungsverpflichtung des Mannes wird sich nicht durchsetzen lassen.
Den Antrag kann Ihre Freundin stellen , aber sie darf nicht sehr optimistisch werden.