Formbedürftigkeit

Gelöst
UML - 6. Dezember 2012 um 15:40
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 6. Dezember 2012 um 17:15
Guten Tag,

meine beiden Nachbarn, die als Brüder beide Erben der elterlichen Immobile sind, haben eine Vereinbarung über die Verwertung der Immobilie abgeschlossen. Die Verwertung soll beiden zu gleichen Teilen zukommen. Es handet sich also NICHT um eine Vereinbarung die den Eigentumsübergang der Immobilie regelt, die zweifellos frombedürftig ist, sondern eine Vereinbarung darüber, dass der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie geteilt werden soll. Bedarf eine solche Vereinbarung ebenfalls der Notariellen Beurkundung oder gilt sie auch ohne?

Ich freue mich über eine kurze Antwort.

Ulrich Linke

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
6. Dezember 2012 um 17:15
Hallo!

Das laesst sich- meiner Meinung- aus gesetzlicher Hinsicht ausschließen , solange die beiden Brüder die einzigen Erben sind. Doch würde ich es an deren Stellen tun werden. Also die notarielle Beurkundung fertig ausstellen lassen. Niemand kann wissen , was auf dem Diejenigen zukommen wird. Gegenfalls zukünftige Probleme (unter den beiden Brüdern selbst) aus dem Weg gehen zu können.