udo3
-
10. Dezember 2012 um 22:34
KEDAS.KEDAS
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 31, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 23, 2014
-
15. März 2013 um 17:08
Guten Tag,
ich habe vor 35 Jahren während meiner Bundeswehrzeit vermögenswirksame Leistungen in eine Lebensversicherung mit 35 Jahren Beitragszahlungsdauer eingezahlt (aus heutiger Sicht absurd, aber ich bin damals so beraten worden) und nach 2 Jahren, als ich ein Studium begann, beitragsfrei gestellt. Jetzt läuft der Vertrag ab und das Versicherungsunternehmen will Kapitalertragsteuer abziehen. Muss ich die wirklich zahlen?
danke für die Antwort. Der link beantwortet meine Frage leider nicht so ganz. Es geht ja um einen Altvertrag, gemäß der Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer müsste die Ablaufleistung steuerfrei sein. Das Problem ist die Beitragsfreistellung, da dadurch real nur 2 Jahre (also weniger als 5 Jahre) Beitrag gezahlt wurden. Ich finde dazu nichts, wie das steuerrechtlich zu bewerten ist. Aus meiner Sicht ist das jedenfalls keine "Einmalbeitragsähnliche" Versicherung. Ich habe das Gefühl, dass das Versicherungsunternehmen lieber einmal zu viel als zu wenig Kapsteuer abzieht, um jedem Ärger mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen. Ob der Kunde dadurch zu viel Steuern zahlt, ist ihnen vermutlich egal.
KEDAS.KEDAS
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 31, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 23, 20146 15. März 2013 um 17:08
ich weiß nicht , ob die Frage noch aktuell ist aber , meines Wissens die Lebensversicherungsverträge die vor 2005 abgeschlossen und älter als 12 Jahre alt sind , bleiben immer steuerfrei.Da kann das Finanzamt nichts verlangen.
11. Dezember 2012 um 21:21
danke für die Antwort. Der link beantwortet meine Frage leider nicht so ganz. Es geht ja um einen Altvertrag, gemäß der Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer müsste die Ablaufleistung steuerfrei sein. Das Problem ist die Beitragsfreistellung, da dadurch real nur 2 Jahre (also weniger als 5 Jahre) Beitrag gezahlt wurden. Ich finde dazu nichts, wie das steuerrechtlich zu bewerten ist. Aus meiner Sicht ist das jedenfalls keine "Einmalbeitragsähnliche" Versicherung. Ich habe das Gefühl, dass das Versicherungsunternehmen lieber einmal zu viel als zu wenig Kapsteuer abzieht, um jedem Ärger mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen. Ob der Kunde dadurch zu viel Steuern zahlt, ist ihnen vermutlich egal.