Berechnung des Arbeitslosenentgeltes

eketopia - 16. Januar 2013 um 16:56
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 18. Januar 2013 um 17:15
Guten Tag,

Ich wurde zum

- 31.12.2012 gekündigt
- bin seit Oktober 2011 krankgeschrieben und
- habe im April 2012 einen Jahresverkaufsbonus erhalten.

Ab welchen Monat wird der Bruttolohn der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt
und
wird der Jahresverkaufsbonus bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mit berücksichtigt?

Kann mir hier jemand eine Auskunft geben.

Herzlichen Dank im voraus.

eketopia

2 Antworten

Danke für die Arbeit auch wenn sie nicht hilfreich war. Der Verkaufsbonus wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mit berücksichtigt, sofern er voher voll versteuert wurde.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
18. Januar 2013 um 17:15
Eketopia: das stimme ich Ihnen voll zu. Die einmaligen Einnahmen des Leistungsempfängers werden auch aufs ALG angerechnet. " Leider".
GUELZEM.H Beiträge 100 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 2, 2014 8
18. Januar 2013 um 14:16
Hallo !
Zur ersten Frage: Es kommt darauf an , ob du Krankengeld bezogen hast. Für wie lange.
Zur zweiten Frage: zitiere ich dir aus der Hompape der AG das Folgende:"Höhe des Anspruchs

Die Agentur für Arbeit errechnet und leistet das Arbeitslosengeld für jeden Kalendertag. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Für einen Monat, für den Sie Anspruch auf volle Auszahlung haben, erhalten Sie also 30 Tagesbeträge.

Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung:

* das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben;
* das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz;
* die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse." Daher lautet die Antwort NEIN. Es wird nicht dabei mit gerechnet.