pudel
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18. Januar 2013 um 21:22
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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21. Januar 2013 um 09:45
Guten Tag,
Hallo,
meine Frage ist diese, beim Tod des Bruders (ledig keine Kinder), Vater verstorben,
Schwester und Mutter haben das Erbe ausgeschlagen.....
Haben Schwester oder Mutter Anrecht auf die Pensionskassenversorgung????
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 21. Januar 2013 um 09:45
Guten Morgen!
Bei der Pesionskassenversorgung geht es um eine Art einer betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund dessen hat sie nicht mit der Erbeausschlagung / Erbenstellung am Hut. Deren Zahlung hängt viel mehr vom Versicherungsvertrag ab , welcher der verstorbene Bruder und die Pesionskasse abgeschlossen haben.