ich bin 3 jahren mit meinem mann verheiratet. vor 1,5 jahren sind wir nun über seine gastwirtschaft gezogen.
seit dem helfe ich regelmäßig in der gastwirtschaft aus (ca 3-4 stunden alle paar tage).
muss hierfür ein ausdrücklicher arbeitsvertrag vorliegen?
Nein, eine solche Mitarbeit des Ehegatten kann mit oder auch ohne ausdrücklichen Arbeitsvertrag erfolgen.
Gerade in kleineren Familienbetrieben ist das öfters der Fall.
Wenn Sie sich entschließen, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, muss dieser aber auch wirklich erfüllt werden! Oftmals werden solche Verträge nämlich nur aus steuerlichen Gründen abgeschlossen und sind so Scheinarbeitsverträge. Das ist natürlich rechtswidrig!