Mexiko123
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Februar 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Februar 7, 2013
-
7. Februar 2013 um 15:51
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
-
8. Februar 2013 um 11:52
Guten Tag,
ich habe vor einiger Zeit geheiratet und dadurch den Sohn meines Mannes gerne aufgenommen.
Nun habe ich erfahren, dass der Sohn meines Mannes im Erbrecht wie mein eigener Sohn zählt. Das ist in Ordnung.
Mein Mann möchte nun aus privaten Gründen einen Ehevertrag abschließen.
1. Frage: Kann ich im Ehevertrag auch Zahlungen für seinen Sohn ausschließen ?
2. Frage: Wie steht das Kind erbrechtlich zu mir, wenn wir uns scheiden lassen würden ?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 8. Februar 2013 um 11:52
Hallo!
@ Zur Frage Nr.01: Nein lautet die Antwort. Den Unterhalt während der Ehe lässt sich nicht im Ehevertrag ausschließen.
Zur Frage Nr.02: nach dem deutschen Erbrecht haben Uneheliche Kinder Anspruch auf ein gesetzliches Erbe genau wie die gesetzlichen Kinder, es sei denn wird das Kind enterbt , anders gesagt von der Erbe ausgeschlossen , dann wird er nur sein Pflichtteil bekommen. Siehe mal dazu :https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtehelichengesetz