Pfitzer
Beiträge1Mitglied seitFreitag März 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 8, 2013
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8. März 2013 um 10:06
viel zu tun
Beiträge13Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 21, 2013
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7. Juni 2013 um 12:57
Guten Tag,
ich habe ein Problem. Zum 15.02.2013 habe ich eine Wohnung gekauft. Der Verkäufer hat die Grundsteuer für 2013 in Höhe von 180 € in einer Summe bezahlt. Gemäß Grundsteuerbescheid steht ausdrücklich "bitte bezahlen Sie die Forderungen von 48,80 € jeweils zum 15.02.2013, zum 15.05.2013 und zum 15.08.2013. Es steht drin" bitte bezahlen Sie die offenen Forderungen jeweils zu o.g. 3 Terminen. Nun fordert der Verkäufer, dass ich ihm die GEsamtsumme bis spätestens 11.03.2013 in einer Summe bezahlen muss. Das kann ich aber nicht. Ich kann es nur so bezahlen wie es im schriftlichen Grundsteuerbescheid auch steht. We ist die Rechtslage ? ich muss es doch nicht auf einmal zurückbezahlen, wenn sogar schriftlich im Bescheid steht, man soll die Forderungen zu den o.g. Terminen bezahlen. So kann ich das doch auch dem Verkäufer, der ja den Gesamtbetrag in einer Summe bezahlt hat, auch zurückzahlen. Wie ist die Rechtslage ?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 11. März 2013 um 09:24
Hallo!
Ab Besitzübergang musst du als Käufer die Kosten tragen ( das ist mindestens im Kaufvertrag so geregelt) Daher stehst du als der Einzige Verantwortlich für die Bezahlung der Grundsteuer.Daher solltest du einfach den Grundsteuerbescheid aushändigen lassen und zu den vom Amt festgelegten Terminen die Summen bezahlen. Der Verkäufer hat damit nichts mehr zu tun.
Du kannst dich aber mit der Beamtin im Finanzamt in Verbindung setzen und dir dessen sicher werden.