Abuella
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23. November 2010 um 12:03
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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23. November 2010 um 12:05
Guten Tag,
ich habe einen Laptop gekauft. Jetzt ist er nach 5 Monaten kaputt gegangen. Bei derReparatur wurde ich aber auf die AGB hingewisen in denen steht, dass die Haftung auf 3 Monate beschränkt ist.
Ich hätte diesen Vertrag nie abgeschlossen, wenn ich das gewusst hätte. Aber vor der Unterschrift habe ich nicht alles Kleingedruckte gelesen.
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 23. November 2010 um 12:05
Hallo,
diese AGB Bestimmung ist mit absoluter Sicherheit unwirksam, weil sie ungesetzlich ist. Sie haben also einen Anspruch auf kostenlose Reparatur, sofern Ihnen nicht nachgewiesen wird, dass Sie den Schaden vorwerfbar hervorgerufen haben.
Unter Umständen können Sie den gesamten Vertrag auch anfechten.