Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 15. April 2013 um 13:13
Hallo !
Der Ehegatte , welcher den Antrag auf Scheidung stellt , muss die Kosten übernehmen , dann wäre die Teilung der Gerichtskosten vorhersehbar. Jeder trägt die Kosten seines Anwaltes selber. Das ist der Normalfall.
Wenn ein Ehegatte zu wenig verdient , kann er Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.