Trauer um Sternenkind

Gelöst
c85 - 12. April 2013 um 17:41
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 15. April 2013 um 15:16
Guten Tag,

ich fühle mich total verloren.Daher wende ich mich an euch in der Hoffnung weiter geholfen zu werden. .Ich bin Sekretärin von Beruf. Als ich 03 Wochen schwanger war , habe ich es abtreiben lassen müssen. Nun möchte ich jetzt gefragt haben , ob ich Recht auf Entgeltfortzahlung habe. Bin noch 04 Wochen arbeitsunfähig , also krank geschrieben.Leider kenne ich mich sehr schlecht mit Arbeitsrecht aus. Deswegen bin ich euch sehr dankbar, solltet ihr mir behilflich sein könntet.
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1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
15. April 2013 um 15:16
Guten Tag!
Zuerst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.
Auf Ihre Frage führe ich aus , dass Sie Recht auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ungewolltem / vom Arzt verordneten Abbruch der Schwangerschaft beanspruchen.
Bei Arbeitsverhinderung bis zu 12 Wochen , kann man im Regelfall
den Lohn beziehen.Das schreibt das Entgeltfortzahlungsgesetz vor.