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12. April 2013 um 17:41
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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15. April 2013 um 15:16
Guten Tag,
ich fühle mich total verloren.Daher wende ich mich an euch in der Hoffnung weiter geholfen zu werden. .Ich bin Sekretärin von Beruf. Als ich 03 Wochen schwanger war , habe ich es abtreiben lassen müssen. Nun möchte ich jetzt gefragt haben , ob ich Recht auf Entgeltfortzahlung habe. Bin noch 04 Wochen arbeitsunfähig , also krank geschrieben.Leider kenne ich mich sehr schlecht mit Arbeitsrecht aus. Deswegen bin ich euch sehr dankbar, solltet ihr mir behilflich sein könntet.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 15. April 2013 um 15:16
Guten Tag!
Zuerst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.
Auf Ihre Frage führe ich aus , dass Sie Recht auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ungewolltem / vom Arzt verordneten Abbruch der Schwangerschaft beanspruchen.
Bei Arbeitsverhinderung bis zu 12 Wochen , kann man im Regelfall
den Lohn beziehen.Das schreibt das Entgeltfortzahlungsgesetz vor.