Fehlerhafte Daten

Gelöst
PY41 - 17. April 2013 um 18:15
kayhan Beiträge 61 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 19, 2014 - 19. April 2013 um 10:19
Hallo zusammen!
An wen soll man sich wenden , wenn es Fehlerhafte Daten in einer Lohnsteuerkarte vorliegen?
Weiß es jemand vielleicht? Danke.

3 Antworten

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
18. April 2013 um 10:27
Morgen! Die Finanzbehörde sind für Steuerbescheidänderung jeder Art zuständig.Wehe du nimmst eine Änderung vor , sonst hättest du Anzeige wegen Urkundenverfälschung am Hals. Und das ist natürlich strafbar ( §267 StGB).

In der Ruhe liegt die Kraft°)))))))))))))))))
kayhan Beiträge 61 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 19, 2014 4
19. April 2013 um 10:19
Hallo zusammen !
Meiner Meinung nach , geht es um Urkundenfälschung und das ist laut § 267 strafbar. Ich zitiere:


(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Hi Katrina02!!!
Danke deiner raschen Antwort. Aber würde es auch von Urkundenverfälschung die Rede sein , selbst wenn ich die falschen durch die Richtigen ersetzen würde??? Ich bin doch kein Muslim. In der Anlage zu Religionszugehörigkeit steht es dass ich dem Islam angehöre. Bin zwar aus der Kirche zurückgetreten , aber es heisst lange nicht , dass ich die Fronten gewechselt habe.