Ehefrau: Geburtsname der Mutter nach der Scheidung

Gelöst
ckrebs Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag April 25, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 25, 2013 - 25. April 2013 um 13:56
Ankana Beiträge 6 Mitglied seit Freitag Februar 4, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 26, 2013 - 26. April 2013 um 12:01
Hallo.

Wir wollen uns kinderlos scheiden lassen. Bei der Hochzeit nahm ich den Namen meines Mannes an. Vor der Hochzeit trug ich den Namen meines Vaters. Meine Eltern liessen sich scheiden als ich 7 war. Obwohl ich eine zeitlang bei meiner Mutter aufgewachsen bin, trug ich den Namen meines Vaters.
Da mein Vater mir sehr ungut getan hat und ich deswegen auch in psychologischer Behandlung war, möchte ich sehr ungern seinen Namen nach der Scheidung tragen, und den Geburtsnamen meiner Mutter annehmen.

Weiß jemand ob dies möglich ist und unter welchen Umständen?

Vielen Dank und viele Grüße

CKrebs

3 Antworten

und was ist mit deiner Mutter ? hat sie ihren Mädchennamen nach ihrer Scheidung nicht zurück erlangt?
ckrebs Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag April 25, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 25, 2013
25. April 2013 um 16:49
Nein. Soweit ich weiß nicht.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
25. April 2013 um 15:22
Gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG kann ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Meine persönliche Einschätzung der Lage :
Hole dir einen Attest von einem Psychologen, welcher nachweist , dass der herausfordernde Namen deines Vaters dich in einen psychischen Druck versetzt. Ich kann ruhig davon ausgehen , dass dies ein relevanter Grund ist , deinen Antrag einzuwilligen.
ckrebs Beiträge 3 Mitglied seit Donnerstag April 25, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: April 25, 2013
25. April 2013 um 16:49
Vielen Dank. Ich hoffe das wird klappen.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
25. April 2013 um 17:04
Gerne. Davon gehe ich schon mal aus. Good Luck.
Ankana Beiträge 6 Mitglied seit Freitag Februar 4, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 26, 2013
26. April 2013 um 12:01
Also, ich hätte auch gesagt, dass Du ein Attest und damit einen "Grund" für die Namensänderung brauchst. Viel Erfolg