Muss ich Kinderbetreuung und Trennungsunterhalt leisten?

Gelöst
piste Beiträge 4 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2013 - 2. Mai 2013 um 12:54
piste Beiträge 4 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2013 - 27. Mai 2013 um 16:52
Ich bin Alleinverdienerin, meinem Mann hat ein Geschäft der jeden Monat noch unter 400€ der Monat in Einnahmen bringt (die Verluste im Vergangene Jahr habe ich getragen). Da er unsere (eheliche) gemeinsame Kinder vernachlässigt hat, habe ich meine Arbeitszeit reduziert um an die Kinder zu kümmern, denn wir keine ganztages Kinderbetreuung finden könnten.

Nun ist die Frage: in Fall von einem Trennung, werde ich weiterhin alle Kosten für mich und die Kinder übernehmen sowohl auch die Kinder betreuuen. Wenn ich 5% Pauschal, Tilgung, und Kinderbetreuungskosten abziehe, bleibt nur dass, was ich jetzt in Lebensmittel und Nebenkosten ausgeben muss. Und da hätte ich nichts übrig geblieben um die Kinder mal Kleidung zu kaufen - was jetzt noch geht, denn ich aktuell Steuerklasse 3 habe, aber im Fall eines Trennungs nicht mehr.

Muss ich dennoch Trennungsunterhalt für meinem Mann leisten? Hätte ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für die Kinder (und wird es gegen mir gerechnet)?

1 Antwort

kayhan Beiträge 61 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 19, 2014 4
2. Mai 2013 um 18:05
Hallo !

Meiner Meinung lautet die Antwort Nein... Ihm wirst du nichts bezahlen müssen. Den Unterhalt wird ja insgesamt abgerechnet und man wird Nichts bezahlen müssen , wenn Bedürftigkeit vorliegen würde.( Den Verdacht hege ich schon mal , wenn du es tun würdest).
Wie wirst du ihm denn Geschiedenenunterhalt bezahlen koennen , wenn du selber von der Hand in den Mund leben wirst?
Lies mal das hier ... http://www.recht-finanzen.de/contents/1147-wie-funktioniert-das-system-des-geschiedenenunterhalts
Das wird dir- meines Erachtens weiter helfen können.
Was den Unterhaltsvorschuss für die Kinder angeht, gehe ich schon mal aus , dass es dir zustehen wird.
kayhan Beiträge 61 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 19, 2014 4
2. Mai 2013 um 18:07
piste Beiträge 4 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2013
2. Mai 2013 um 22:21
Hallo kayhan,

danke für die ermutigende Worte - damit wäre eine Trennung mindestens ohne lebensqualitatverringende nachteil für mich. :)

Was mir allerdings von der Link nicht klar ist: wann muss ich auf eingespartes zugreifen? Zum Beispiel, um ihn geschiedenunterhalt zu gewähren, wenn er sich als arbeitslos melden wurde da sein Geschäft nicht läuft? (es hat bisher noch nie positive Ergebnisse erzielt.)
Hallo!

Ich meine , es kommt darauf an, was ihr Güterecht ihr bei euren Eheschließung gewählt habt.Oder habt ihr vielleicht einen Ehevertrag abgeschlossen?
piste Beiträge 4 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2013
6. Mai 2013 um 18:04
Nein, leider keine Ehevertrag abgeschlossen. Gemeinsame Konten besteht bis auf das Haus nicht mehr; aber vermutlich ist dass einen Richter egal.
Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag September 4, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2015 2
7. Mai 2013 um 12:19
Hallo!! Kinder haben im deutschen Familienrecht Vorrang.Solange es Kinder im Spiel sind, wird es dem Richter nicht egal sein und dein zukünftiger Ehemann soll sich seine Eigenverantwortung tragen.