Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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7. Mai 2013 um 15:58
mouna 1983
Beiträge3Mitglied seitDonnerstag Mai 9, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Mai 9, 2013
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9. Mai 2013 um 19:11
Hallo erstmal.
Ich bin neu hier und habe mal eine Frage. Und zwar folgende Situation ist mir passiert. Zwar habe ich das Teil( Sorgerecht meiner Tochter ), doch wollte ich meinem Ex meine Tochter nicht weitergeben. Es ist an zwei Wochenenden passiert. Ich war halb betrunken. Ich weiß , es ist zwar keine Entschuldigung für mein Verhalten.Habe aber die Leuten aus dem Jugendamt beleidigt angeschimpft. Eine von denen meinte , ich müsste mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.... Stimmt es oder labbert sie nur dummes Zeug? Betrunken war ich und jeder hat es merken müssen. Danke
mouna 1983
Beiträge3Mitglied seitDonnerstag Mai 9, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Mai 9, 2013 9. Mai 2013 um 19:11
leuten-aus-dem-jugendamt-beleidigt bedeutet automatisch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte... Dam man an dich sehen musste , dass du nichtr anrechnungsfähig warst , muesstest du glaube ich mit Bußstrafe rechnen.