Kann ich Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen ?
amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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4. Juni 2013 um 17:14
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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10. Juni 2013 um 11:09
Hallo zusammen!
Folgende Situation.
Ich bin offiziell noch verheiratet. Mein zukünftiger Ex-Mann hat Misst gebaut. Leidergottes war ich dabei gewesen und alles Zugesehen.
Nun hätte ich gerne gefragt , ob ich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann . Das Getrenntleben besteht seit 06 Monate.
Vielen Dank.
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Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 10. Juni 2013 um 11:09
Aus gesetzlicher Ebene lautet die Antwort Ja, solange die Ehe besteht, kannst du es tun. Bleibt jedoch die Frage der Moral im Raum hängen. Lies mal das hinzu: http://www.recht-finanzen.de/faq/1077-zeugnisverweigerungsrecht