Kann ich Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen ?

amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - 4. Juni 2013 um 17:14
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 10. Juni 2013 um 11:09
Hallo zusammen!
Folgende Situation.
Ich bin offiziell noch verheiratet. Mein zukünftiger Ex-Mann hat Misst gebaut. Leidergottes war ich dabei gewesen und alles Zugesehen.
Nun hätte ich gerne gefragt , ob ich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann . Das Getrenntleben besteht seit 06 Monate.
Vielen Dank.
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3 Antworten

Schort Beiträge 47 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 6
7. Juni 2013 um 15:51
wenn es um einen ex - mann geht , kannst du dir das abschminken. du musst aussagen.
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
10. Juni 2013 um 10:33
Hallo Schort!


Wir sind zwar getrennt also im Getrenntleben seit 06 Monaten , aber es dauert noch bis der Scheidungsprozess zu Ende ist.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
10. Juni 2013 um 11:09
Aus gesetzlicher Ebene lautet die Antwort Ja, solange die Ehe besteht, kannst du es tun. Bleibt jedoch die Frage der Moral im Raum hängen. Lies mal das hinzu: http://www.recht-finanzen.de/faq/1077-zeugnisverweigerungsrecht