Dove.B
Beiträge17Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:April 10, 2014
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17. Juni 2013 um 11:11
mond1972
Beiträge15Mitglied seitMontag April 23, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 8, 2018
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7. Mai 2018 um 23:54
Guten Tag zusammen!
Folgender Sachverhalt.
Letzte Woche bin ich mit meiner Verlobten mit dem Fahrrad spazieren gegangen. Nun habe ich bei einem Kreuzampel über Gelb gefahren. Meine Freundin ist ja stehen geblieben. Nachfolgend hat mich ein Polizeibeamte gefangengehalten , meinte ich wäre ueber Rot gefahren. Nachdem mir die Personaldaten abgenommen hat , meinte ich würde von der Direktion ein Schreiben bekommen. Was kann ich dagegen tn, meine Freundin kann bezeugen , dass ich über gelb und nicht über rot gefahren bin.
Wie sieht die rechtliche Lage aus und womit soll ich rechnen?
Vielen Dank
für eure Antworten schon mal .
GUELZEM.H
Beiträge100Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 20148 19. Juni 2013 um 15:02
du hast leider schlechte Karten fürchte ich , du hast ja ein Polizeizeuge. Mit Bußgeld in Höhe von 45 Euro solltest du rechnen:Quelle: http://www.recht-finanzen.de/faq/1334-bu-geldkatalog-fur-radfahrer-april-2013
jake1429
Beiträge35Mitglied seitMittwoch September 14, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20191 26. April 2018 um 16:15
Hey,
ich denke mal das selbe Recht wie bei Autos gilt dafür. Wenn möglich, solltest du anhalten. Ich habe mir bei https://www.das-radhaus.de/pedelec/ extra ein neues Fahrrad mit Elektromotor gekauft, damit ich im Straßenverkehr etwas sicherer unterwegs bin. Manche Autos nehmen einen als Radfahrer im Verkehr gar nicht wie ein Verkehrsteilnehmer war.